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Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger die unverschuldet und unvorhergesehen in eine Finanzielle Notlage geraten sind, können in der Marktgemeinde Sierning einen Antrag auf Gewährung einer Unterstützung aus dem Sozialfonds ansuchen.
In diesen besonderen Lebenslagen ist in Zukunft die rasche und unkomplizierte Hilfe durch die Gemeinde möglich. Gefördert werden Personen, die eine außerordentliche Unterstützung benötigen und ihren Hauptwohnsitz mindestens drei Monate in Sierning haben. Es sind Einkommensobergrenzen vorgesehen. Die Marktgemeinde Sierning orientiert sich dabei an dem für die jeweilige Familiensituation geltenden Richtsatz für den Sozialmarkt. Bei der Festlegung der Förderwürdigkeit sind die spezifischen Umstände bzw. die finanzielle Notsituation der Antragsteller zu berücksichtigen. Erhaltene Beihilfen oder Unterhaltszahlungen werden nicht als Einkommen gewertet. Vorhandene Sparguthaben und Zahlungsverpflichtungen sind zu berücksichtigen. Die Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes besteht vor allem in der Beschaffung von Nahrung, Kleidung, Wohnung und der medizinischen Versorgung. Die Hilfestellung ist nur dann zu gewähren, wenn keine andere Möglichkeit für eine zeitgerechte Unterstützung besteht.
Anträge für Unterstützung aus dem Fonds können im Bürgerservice der Marktgemeinde eingebracht werden.
Hier gelangen Sie zum Antrag für die Gewährung einer Unterstützung aus dem Sozialfond: Sozialfonds
Sozialfonds Richtlinien
Sierningerinnen und Sierninger können für diesen Fonds spenden. Die Marktgemeinde Sierning hat den Fonds zum Start mit 5.000 Euro befüllt. In den Folgejahren wird die Marktgemeinde eine Mindesteinlage von 2.000 Euro jährlich garantieren.
Die Spenden werden auf einem Verwahrgeldkonto verwaltet und an Sierningerinnen und Sierninger rasch und unbürokratisch ausbezahlt. Die Spenden kommen ausschließlich Menschen zugute, die in Sierning leben.
Spenden können Sie sofort an die Kontonummer
IBAN: AT87 3456 0000 0205 2108
mit dem Verwendungszweck „Sozialfonds“ überweisen!
25.03.2024